WhatsApp versus DSGVO

Security News

Ohne schriftliche Einwilligung kann die Nutzung von WhatsApp als Datenschutzverstoß gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO geahndet werden. 

Ohne die Einwilligung aller Kunden und Kollegen kann die Nutzung von WhatsApp sehr kostspielig ausfallen. Das Bußgeld ist bei dem Verstoß gegen die DSGVO, wie allgemein bereits bekannt, sehr hoch. 

Warum vestößt die Nutzung gegen die DSGVO?

Die Messenger Applikation sichert sich auf dem installierten Smartphone die Berechtigung auf alle Kontakte der Anrufliste zuzugreifen. Dadurch ist WhatsApp in der Lage die gespeicherten Nummern mit den auf den WhatsApp Servern gespeicherten Nummern abzugleichen. Dies betrifft sowohl WhatsApp Nutzer als auch nicht registrierte Personen. So gelangt die Mobiltelefonnummer ohne die notwendige Einwilligung der Besitzer in den Einflussbereich von WhatsApp. Im beruflichen Einsatz handelt es sich dabei um einen Datenaustausch zwischen zwei Unternehmen. Damit greifen die Bestimmungen der DSGVO.

Auch problematisch ist der Versand von Fotos über WhatsApp. Ebenso gilt hier das mit dem Versand von Bildern, die Bilder in den Einflussbereich von WhatsApp gelangen. Auch hier wäre eine Einwilligung der betroffenen Personen notwendig.

Reaktionen in der Wirtschaft

Der Autozulieferer Continental hat bereits die Nutzung von Social-Media-Apps wie WhatsApp oder auch SnapChat auf Dienst-Mobiltelefonen untersagt. Zu Grunde gelegt werden hier klare Datenschutz-Bedenken im Hinblick auf die Nutzung der Apps, deren Risiken das Unternehmen nicht tragen möchte.